Griechenland verschärft den Kampf gegen den Schwarzmarkt, EEEP sperrt 142 weitere Domains

Die griechische Glücksspielbehörde EEEP hat ihre Blacklist um 142 Domains erweitert. Wir analysieren, warum Athen damit weiter ist als Berlin, und welche Lehren die GGL daraus ziehen sollte.
Griechenlands Glücksspielbehörde EEEP hat am 3. Juni 2026 weitere 142 Online-Casino- und Sportwetten-Domains auf ihre Sperrliste gepackt. Insgesamt stehen da jetzt 1.487 Einträge drauf, satte 31 % mehr als letztes Jahr. iGaming Expert schrieb schon darüber: Athen geht dem Schwarzmarkt seit Anfang 2026 richtig an den Kragen.
Im Gegensatz zu Deutschland hat die griechische Sperrliste echte Power. Wer weiß, wovon ich rede, der nickt jetzt: Internetanbieter müssen dort Domains binnen 48 Stunden kappen. Banken wie Visa, Mastercard, PayPal, Skrill und Neteller? Die müssen Einzahlungen an gelistete Anbieter schlichtweg blocken. Wer sich nicht dran hält, zahlt bis zu 500.000 Euro Bußgeld pro Vergehen. Das Ergebnis: Willst du in Griechenland auf eine schwarze Seite? Entweder siehst du eine Providersperre oder deine Bank winkt ab, Geld zurück damit.
Daneben wirkt unser deutsches System fast schon rührend hilflos. Klar, die GGL hat eine Whitelist, Stand Juni 2026 etwa 30 Online-Casino-Lizenzen. Und ja, laut § 9 Absatz 1 Nr. 5 GlüStV könnte die theoretisch auch Sperren anordnen. Aber mal ehrlich: Seit 2021 gab es nur 42 solcher Anordnungen. Die meisten davon kamen erst nach ewig langen Gerichtsverfahren zustande. Koblenz hat im November 2025 zwar grundsätzlich entschieden, dass die GGL das darf. Seitdem ist etwas mehr Schwung drin, aber immer noch meilenweit entfernt von griechischen Verhältnissen.
Bei den Zahlungssperren sind wir sogar weiter, theoretisch. § 9 Absatz 1 Nr. 5 erlaubt Anordnungen gegen Zahlungsdienstleister. Und § 4 ZAG zwingt die, illegale Transaktionen zu stoppen. Aber Pustekuchen: Viele Schwarzmarkt-Anbieter wickeln Zahlungen über White-Label-PSPs aus Curaçao, Costa Rica oder Anjouan ab. Dort tarnen sie das als normale E-Commerce-Transaktionen, da blickt keiner durch. Genau hier liegt Griechenlands Trumpf: Eine EEEP-Datenbank versorgt Banken in Echtzeit mit verdächtigen MCC-Codes und Empfänger-IBANs. Das ist doch mal was!
Die griechischen Zahlen sprechen Bände: Der EEEP-Jahresbericht 2025 zeigt, der Schwarzmarkt-Anteil am Online-Glücksspiel-Bruttoumsatz sank von 38 % (2022) auf 14 % (2025). Bei uns in Deutschland? Die GGL schätzt rund 25 %, Tendenz nur ganz leicht fallend. Athen konnte seine Steuereinnahmen aus Online-Glücksspiel in drei Jahren um 84 % steigern, von 187 Millionen auf 344 Millionen Euro. Deutschland? Im selben Zeitraum ein Plus von 31 %, von 850 Millionen auf 1,11 Milliarden Euro. Da haben die Griechen die Nase vorn.
Für deutsche Spieler ist das, was in Griechenland passiert, gleich doppelt interessant. Erstens: Schwarzmarkt bekämpfen geht, wenn der politische Wille da ist und die Behörden echte Durchsetzungsrechte haben. Die GGL fordert das immer wieder von den Ländern. Aber Bayern und NRW zögern, wegen angeblich zu viel Bürokratie für die Banken. Zweitens: Es zeigt sich, wie wichtig internationale Vergleiche für die Reformdebatte werden. Die für Spätsommer 2026 geplante Evaluierung des GlüStV 2021? Die wird das griechische Modell ganz sicher als Best-Practice-Beispiel anführen.
Ganz praktisch heißt das für Sie, liebe Leser: Bevor Sie sich anmelden, checken Sie, ob der Anbieter auf der GGL-Whitelist steht. Das geht fix, 60 Sekunden auf deren Webseite, mehr nicht. Und wer bei einem nicht-lizenzierten Anbieter Geld verloren hat? Nach BGH-Rechtsprechung (Az. I ZR 88/23, Urteil vom 13. September 2024) können Sie zivilrechtlich zurückfordern. Kanzleien wie CLLB Rechtsanwälte oder Goldenstein berichten von Erfolgsquoten zwischen 70 % und 95 % bei klaren Fällen. Da geht doch was!
Wir bleiben an Griechenland dran. Das kristallisiert sich als Reform-Idee für die GGL heraus. Wird das EEEP-Modell der Zahlungsdatenbank bei den Bund-Länder-Konsultationen wirklich besprochen? Das ist die spannende Frage. Anders als früher liegen belastbare europäische Vergleichsdaten jetzt auf dem Tisch. Eine neue Runde, neue Chancen.
Quellen & weiterführende Links
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL): gluecksspiel-behoerde.de
- Whitelist erlaubter Online-Anbieter: GGL-Whitelist
- BZgA Spielsucht-Hotline: 0800 1 372 700 (kostenlos, anonym, 24/7)
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